Die zwei Zeugen (Kap. 11)
Kapitel 11.
Dieses Kapitel ist, zusammen mit der folgenden Vision, von einer merkwürdigen, aber durchgängigen Zeitangabe geprägt - 1.260 Tage, 42 Monate, “eine Zeit, Zeiten und eine halbe Zeit” - alles Bezeichnungen für dieselben 3½ Jahre. Diese Zahl (entlehnt aus Daniel 9 und der 3½-jährigen Dürre unter Elia in 1. Könige) ist kein buchstäblicher Countdown, sondern beschreibt offenbar die ganze Zeitspanne zwischen dem ersten und dem zweiten Kommen Christi: die Zeit, in der Gottes Plan zur Vollendung kommt, und die Zeit, in der sich die eigentliche Frage entscheidet - wer der wahre Gott ist.
Der Tempel
Die Szene beginnt in einem Tempel, der nicht mehr für Tieropfer genutzt wird, sondern für Anbetung - alles außerhalb ist der Zertrampelung preisgegeben. Da der Tempel für Gottes Gegenwart steht, lautet die Botschaft: Seine Gegenwart wird jetzt durch Anbetung bestimmt - ungeteilte Hingabe und Treue zu ihm allein, wo immer sie zu finden ist.
Die zwei Zeugen
Genau das verkörpern die zwei Zeugen: völlige Hingabe an das Muster von Christi eigenem Leben. In Sacktuch gekleidet, tun sie echte Zeichen - aber der entscheidende Moment kommt an ihrem schwächsten Punkt, nicht an ihrem mächtigsten. Sie werden besiegt, getötet und öffentlich gedemütigt - und dann, wie Jesus, zum Leben erweckt und in den Himmel aufgenommen. Das ist weniger die buchstäbliche Biografie zweier bestimmter Personen als ein Bild dafür, wie weit Treue geht: Was die Zeugen wirksam macht, sind nicht ihre Wunder, sondern ihre Treue bis durch die scheinbare Niederlage hindurch.
Dann kommt eine unerwartete Wendung: Ein großes Erdbeben bringt Gericht, aber 90 Prozent der Menschen in der Stadt überleben es und geben Gott die Ehre - eine auffällige Umkehrung des sonst üblichen biblischen Musters, bei dem nur ein kleiner Rest verschont bleibt. Hier kommt eine überwältigende Mehrheit durch.
Schlüsselbilder
- Das Vermessen des Tempels - abstecken, was Gott gehört, wie der Engel in Hesekiels Tempelvision misst - was vermessen ist, ist als sein Eigentum beansprucht.
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